Bei der Toxoplasmose handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann.

Der Erreger, das Toxoplasma gondii, wird durch Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch, ungewaschenem Obst oder Gemüse sowie durch Katzenkontakt aufgenommen.

Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann beim Kind schwere Schädigungen des Nervensystems (Hör-und Sehvermögen, Hydrocephalus „Wasserkopf“) hervorrufen.

Nur bei konkretem Verdacht auf eine erfolgte Infektion ist eine Untersuchung auf Toxoplasmose Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wegen der erheblichen Auswirkungen einer Infektion in der Schwangerschaft auf das Kind ist ein frühzeitiger Test zu Beginn der Schwangerenvorsorge zu empfehlen. Die Erstuntersuchung ist eine Wunschleistung.

Bei akuter Erstinfektion in der Schwangerschaft kann durch eine frühzeitige medikamentöse Behandlung eine Übertragung auf das Kind fast immer verhindert werden.