Mit unseren hochauflösenden Ultraschallgeräten lassen sich krankhafte Organveränderungen früher und sicherer erkennen. Im Gegensatz zum Röntgen sind Ultraschalluntersuchungen nicht mit einer Strahlenbelastung verbunden. Veränderungen können schon ab einer Größe von 2-3 mm dargestellt werden, lange bevor sie zu ertasten sind.
Brustultraschall
Die Ultraschalluntersuchung der Brust ermöglicht eine Befunddarstellung ab 2-3 mm Größe sowie die Unterscheidung von festen und flüssigen Strukturen (Zysten).
Vorsorgeultraschalluntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Sie sind deshalb Wunschleistungen.
Vaginaler Ultraschall
Beim vaginalen Ultraschall des kleinen Beckens sind so Veränderungen insbesondere an den Eierstöcken, in der Gebärmutter und an der Harnblase zu diagnostizieren, die durch eine Tastuntersuchung nicht oder erst sehr spät erkannt werden können.