Die Mutterschaftsrichtlinien zur Schwangerenvorsorge legen drei Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft fest:

  •  9.-12.SSW zur  Schwangerschaftsfeststellung
  • 19.-21.SSW das Organscreening (IIb-Ultraschall)
  • 29.-31. SSW zur Überprüfung des Größenwachstums des Feten

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Untersuchungen bei drohender Frühgeburt, Wachstumsstörungen und anderen auffälligen Befunden.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen die Möglichkeit  weiterer Ultraschalluntersuchungen. So können Sie bereits in der Schwangerschaft einen intensiveren Kontakt aufbauen. Der werdende Vater oder eine andere Person sind dazu herzlich eingeladen (3D/4D-Ultraschall).