Wir führen die Vorsorgeuntersuchung nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie der gesetzlichen Krankenversicherung durch:

  • zwischen 20 und 34 Jahren jährlich den Zellabstrich vom Muttermund auf Gebärmutterhalskrebs und eine Tastuntersuchung des Unterleibs
  • ab dem 35.Lebensjahr alle 3 Jahre einen kombinierten Test/Zellabstrich vom Muttermund und auf Humane Papillomaviren , in den zwei Jahren dazwischen eine Tastuntersuchung ohne Zellabstrich
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich eine Untersuchung des Enddarms (Tastuntersuchung) und Stuhltest auf okkultes Blut

Zusatzuntersuchungen

Ergänzend zum Spektrum der gesetzlichen Krebsfrüherkennung bieten wir Ihnen folgende Untersuchungen:

  • Durch die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung (Zellabstrich, HPV-Test) werden ca. 80% aller Krebserkrankungen und seiner Vorstufen erkannt. Mit einer zusätzlichen mikroskopischen Untersuchung des Muttermundes und der Scheide (Differentialkolposkopie) in Ergänzung zum jährlichen Krebszellabstrich kann die Entdeckungsrate der Vorstufen des Gebärmutterhalses deutlich erhöht und eine Krebserkrankung verhindert werden.
  • Eine vaginale Ultraschalluntersuchung zum Erkennen von Veränderungen, die nicht durch die Tastuntersuchung feststellbar sind empfehlen wir einmal jährlich.
  • Einen Ultraschall der Brust halten wir je nach Größe und Brustdrüsendichte alle ein bis zwei Jahre für sinnvoll. Mit dieser Untersuchung können Veränderungen ab 2-3 mm Größe frühzeitig erkannt werden.
  • Ein immunologischer Test auf Blut im Stuhl ist deutlich empfindlicher als der ab dem 50.Lebensjahr angebotene Test der gesetzlichen Krankenversicherung. Besonders zu empfehlen ist diese Untersuchung für Patientinnen in deren Familie bereits Darmkrebs aufgetreten ist.
  • Auch der Urintest zur Früherkennung von Blasenkrebs (durch den Tumormarker NMP 22) ist sinnvoll für Frauen mit einem erhöhten Risiko. Dazu zählen das Auftreten von Blasenkrebs in der eigenen Familie sowie Frauen, die vermehrt mit Farbstoffen Umgang haben, sei es beruflich (Frisörinnen) oder auch häufiges Färben der eigenen Haare. Weiterhin besteht ein erhöhtes Risiko bei Raucherinnen.

Diese Untersuchungen bieten wir Ihnen als Wunschleistung an.

Dysplasiesprechstunde

Auffällige Krebszellabstrichbefunde (PAP-Befund) und Veränderungen in der Scheide sowie am äußeren Genitale erfordern eine mikroskopische Untersuchung (Abklärungskolposkopie) und ggf. eine Gewebsprobe. Bei höhergradigen Veränderungen erfolgt leitliniengerecht und am schonendsten eine Schlingenkonisation (LEEP), die wir in unserem ambulanten Operationszentrum durchführen.